Über Uns

Genealogische Forschung & weltweite Erbenermittlung

Die Erbenermittlungskanzlei Müller GmbH ist spezialisiert auf die Identifizierung unbekannter Erben im In- und Ausland.

Mit fundierter genealogischer Forschung rekonstruieren wir komplexe Familienstrukturen und machen unentdeckte Erbberechtigte ausfindig.

Wir unterstützen Erben dabei, ihre rechtmäßigen Ansprüche nachzuweisen und ihr Erbe anzutreten.

Dank unserem internationalen Partnernetzwerk bearbeiten wir auch grenzüberschreitende Nachlassfälle effizient und zuverlässig.

Diskret, professionell und zielorientiert stehen wir Gerichten, Notaren und Privatpersonen als verlässlicher Partner zur Seite

Bild der Inhaberin Katja Grünberger

Unsere Leistungen

Genealogische Recherche
Beschaffung von Dokumenten & Urkunden
Rechtliche Vertretung von unseren Partneranwälten
Ermittlung auf eigenes Kostenrisiko
Erfolgsprovision nach Auszahlung des Erbanspruches
Leistungen für Note und Gerichte

Erbenermittlung in Österreich

Gemäß § 750 ABGB fällt ein Nachlass an den Staat (Heimfall), wenn keine erbberechtigten Personen festgestellt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der gesetzlichen vorgesehenen Fristen keine Erben ermittelt und deren Erbberechtigung nachgewiesen wird.
In solchen Fällen ist eine sorgfältige und fristgerechte Erbenermittlung erforderlich.
Unser Team recherchiert innerhalb der maßgeblichen Fristen nach möglichen gesetzlichen oder testamentarischen Erben.
Dazu werden Familienverhältnisse aufgearbeitet, genealogische Zusammenhänge geprüft sowie erforderliche Urkunden und sonstige Nachweise beschafft.
Ziel ist es bestehende Erbrechte zu klären und - sofern Erben vorhanden sind - den Anspruch vor Eintritt des Heimfalls rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren.

Unser Ziel ist es, den Nachlass unserer Mandanten mit Sorgfalt und Integritàt an die rechtmáßigen Erben zu vermitteln.
Manuel Müller
LL.B, M.A

Gescháftsführer

FRAGEN

KONTAKTAUFNAHME
KOSTEN
ABLAUF
VERMÖGEN/SCHULDEN
Gemäß § 750 ABGB fällt ein Nachlass an den Staat (Heimfall), wenn keine erbberechtigten Personen festgestellt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der gesetzlichen vorgesehenen Fristen keine Erben ermittelt und deren Erbberechtigung nachgewiesen wird.
In solchen Fällen ist eine sorgfältige und fristgerechte Erbenermittlung erforderlich.
Unser Team recherchiert innerhalb der maßgeblichen Fristen nach möglichen gesetzlichen oder testamentarischen Erben.
Dazu werden Familienverhältnisse aufgearbeitet, genealogische Zusammenhänge geprüft sowie erforderliche Urkunden und sonstige Nachweise beschafft.
Ziel ist es bestehende Erbrechte zu klären und - sofern Erben vorhanden sind - den Anspruch vor Eintritt des Heimfalls rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula.

Manuel Müller

Universitätsring 8, 1010 Wien
Jetzt anfragen